Ab 1. April 2017 greift die zweite Stufe
der Steuerreform 2016/2017.
Registrierkassen-
sicherheits-verordnung
DAMIT KOMMEN AUCH AUF SIE KONKRETE ANFORDERUNGEN ZU.
Bereits seit dem 01.01.2016 sind alle Betriebe über 15.000 Euro Jahresumsatz und über 7500 Barumsatz neben der Belegerteilung auch zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet.
Ab dem 01.04.2017 muss außerdem jede Kasse gegen Manipulation geschützt werden, d.h. jeder einzelne Beleg über einen Barumsatz muss so geschützt sein, dass er nachträglich nicht geändert werden kann.
AUF DIESER INFORMATIONSSEITE HABEN WIR FÜR SIE ZUSAMMENGESTELLT, WAS SIE JETZT WISSEN MÜSSEN, UM HANDLUNGSFÄHIG ZU BLEIBEN.
DIE ANFORDERUNGEN
Für Betriebe, die unter die Verordnung fallen, bedeutet das: Jede Kasse muss mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen werden, die die Barumsätze mit einer elektronischen Signatur bzw. dem Siegel der Signatur-/Siegelerstellungseinheit verknüpft.
Wie das genau auszusehen hat, ist in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) sowie der dazugehörigen Anlage (Detailspezifikationen) geregelt.
Das Gesetz macht detaillierte Angaben dazu, was ein solcher Manipulationsschutz leisten muss:
- Die Kasse muss eine Kassenidentifikationsnummer aufweisen, die über FinanzOnline gemeldet werden muss.
- Die Kasse muss über eine geeignete Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit (Chipkarte oder Hardware-
Sicherheitsmodul) verfügen.
- Jeder Beleg muss mit einem maschinenlesbaren Code (QR-Code) versehen werden.
- Jeder einzelne Barumsatz, sowie die nachfolgenden erklärten Monats- und Schlussbelege, werden elektronisch signiert. Dabei ist eineelektronische Signatur
von der Signaturerstellungseinheit anzufordern und auf dem zugehörigen Beleg als Teil des maschinenlesbaren Codes anzudrucken.
- Die Signatur eines Belegs setzt sich nicht ausschließlich aus den Belegdaten des aktuellen Beleges zusammen, sondern enthält aus Gründen der Verkettung
auch den Signaturwert des unmittelbar vorangegangenen Belegs.
- Die Kasse muss einen Startbeleg, der eine Prüfung entsprechend §6(4) RKSV ermöglicht, erzeugen können.
- Ein Datenerfassungsprotokoll (DEP), in dem jeder einzelne Barumsatz inkl. der elektronischen Signatur zu erfassen und abzuspeichern ist, ist zu führen.
- Das Datenerfassungsprotokoll muss jederzeit entsprechend exportiert werden können. Dabei sind die vorgeschriebenen Formatvorgaben exakt einzuhalten.
- Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze werden laufend aufsummiert (Umsatzzähler).
- Der Umsatzzähler muss mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselt werden können.
- Die Kasse muss im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse einen Schlussbeleg mit Betrag Null (0) erstellen können.
- Eine quartalsweise Sicherungsfunktion muss zur Verfügung stehen, die es ermöglicht, die Daten des Datenerfassungsprotokolls auf einen externen
Datenträger revisionssicher zu speichern.
- Die Registrierkasse darf keine Vorrichtungen enthalten, über die das Ansteuern der Sicherheitseinrichtung umgangen werden kann.
DIE LÖSUNG
Im Zentrum der gesetzlichen Anforderungen an eine Registrierkasse ab 01.04.2017 steht der Schutz der Belege gegen Manipulation. Das Gesetz gibt gleich auch vor, wie diese Anforderung zu erfüllen ist.
Die Unveränderbarkeit der Aufzeichnung soll durch die Signatur eines jeden Barumsatzes mittels einer speziellen Signaturerstellungseinheit gewährleistet werden. Um Ihre Hotelsoftware dazu in die Lage zu versetzten, bereiten wir in Kooperation mit fiskaltrust eine umfassende und komfortable Lösung für Sie vor. In Kombination mit dein Online-Signaturerstellungseinheit eines Vertrauensdienstanbieters (VDA) wird sie Ihnen die zukünftig erforderliche Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Bartransaktionen verschaffen.
Durch die Anbindung der fiskaltrust-Sicherheitseinrichtung an Ihre Hotelsoftware und den Einsatz der Signaturerstellungseinheit erfüllen Sie diese gesetzlichen Vorgaben in einfachster Weise:
- Signaturerstellung
- Verkettung der Belege
- Summenverwaltung und -Verschlüsselung
- Erstellung der Status-Belege (Startbeleg, Monatsbeleg, Jahresbeleg, Schlussbeleg)
- Führung des Datenerfassungsprotokolls (DEP) mit Exportfunktion gem. RKSV direkt an der Kasse bzw. der Sicherung in der fiskaltrust-Cloud
- Übermittlung der meldepflichtigen Belege an FinanzOnline (Inbetriebnahme, Jahresbeleg, Schlussbeleg)
- Revisionssichere Archivierung (verschlüsselt in der fiskaltrust-Cloud)
SICHERHEITSEINRICHTUNG VON FISKALTRUST
fiskaltrust ist ein in Wien ansässiger Hersteller von Sicherheitssystemen/Sicherheitseinrichtungen und ein Profi auf dem Gebiet der gesetzeskonformen Dokumentation von Geschäftsdaten.
In Kooperation mit verschiedenen Vertrauensdienstanbietern stellt fiskaltrust eine einheitliche Schnittstelle zur Verfügung und ermöglicht dadurch die einfache Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen aus der RKSV.
Bei allen Lösungen wir die laufende Belegnummer sowie der nötige Summenspeicher vom fiskaltrust-Dienst verwaltet. Bei Erstellung der Signatur wird ein Datensatz im geforderten Datenerfassungsprotokoll (RKSV-DEP) abgelegt, welches auch auf einem Online-Server in der Cloud gesichert wird.
KOSTEN UND FÖRDERUNG
Die folgenden Angaben beruhen auf den von uns zur Zeit vorliegenden Informationen:
protel SPE/MPE
- bis zu EUR 30,-- einmalige Initialkosten je Online-Zertifikat
- EUR 360,-- / Jahr und Betrieb für fiskaltrust SignatureCard plus Sorglos
(Online- oder Offline-Signaturerstellung, RKSV-DEP Backup, sämtliche FinanzOnline Meldungen, etc.)
fiskaltrust bietet auch, je nach Funktionsumfang, günstigere Produkte an. Das günstigste Produkt liegt bei EUR 48,-- / Jahr.
Mehr Informationen und Produktvarianten finden Sie direkt unter www.fiskaltrust.at
protel AIR
- bis zu EUR 30,-- einmalige Initialkosten je Online-Zertifikat
- EUR 288,-- / Jahr und Betrieb für fiskaltrust SignatureCard plus Sorglos
(Online-Signaturerstellung, RKSV-DEP Backup, sämtliche FinanzOnline Meldungen, etc.)
Die Kosten für Signaturservice und Archivierung werden Ihnen direkt durch fiskaltrust in Rechnung gesetllt.
Anbindung Ihres protel-HMS an fiskaltrust
- EUR 440,-- einmalige Dienstleistungspauschale netto
- EUR 0,-- protel Update-Kosten für Kunden mit Betreuungsvertrag.
Haben Sie noch keinen Betreuungsvertrag, dann wenden Sie sich bitte an office@proinhotel.at
Angebote können ab sofort bei office@proinhotel.at angefordert werden.
STEUERLICHE FÖRDERUNG
Zur Unterstützung bei der Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme (Anschaffung oder Umrüstung) kann beim Betriebsfinanzamt eine Prämie von EUR 200,-- pro Kassensystem beantragt werden.
WIE GEHT ES WEITER?
Angebote über die Anbindung Ihres protel-Hotelmanagementsystems an fiskaltrust können ab sofort bei office@proinhotel.at angefordert werden. Weitere Informationen zu den nächsten Schritten folgen in Kürze auf dieser Seite. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald es ein Update gibt.
Was Sie bereits jetzt tun können. Bereiten Sie die Datenübermittlung an das Finanzamt vor, indem Sie über das E-Portal der Finanzverwaltung einen sogenannten Registrierkassen-Webservice-User anlegen:
- Melden Sie sich bei Finanz-Online, dem E-Government-Portal der Finanzverwaltung, an.
- Erstellen Sie in FinanzOnline einen Registrierkassen-Webservice-User.
Wie Sie dabei vorgehen, beschreibt diese Anleitung auf der Website von fiskaltrust.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater.
Bitte schicken Sie mir ein Angebot über die Implementierung der protel RKSV-Lösung.